Beratung

Die Höhe der Gebühr für eine anwaltliche Beratung soll durch eine Honorarvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten individuell vereinbart werden. Dies kann etwa durch Bestimmung einer Pauschale oder eines Stundensatzes geschehen.

Damit Sie die anfallenden Kosten abschätzen können, können wir mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit festlegen und dafür ein Budget vereinbaren, das wir nur aufgrund zusätzlicher Vereinbarung überschreiten dürfen.

Wird keine Honorarvereinbarung geschlossen, darf der Rechtsanwalt einem Verbraucher unabhängig vom Gegenstandswert höchstens 250,00 EUR, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer, in Rechnung stellen.

Reise-, Telefon-, Porto-, Kopierkosten etc. können gesondert berechnet werden.

Eine erste Beratung durch unsere Rechtsanwälte erhalten Sie ab 99,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Für ein persönliches Beratungsgespräch nehmen wir in der Regel 150,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

In vielen Rechtsgebieten werden die bei einer Beratung anfallenden Gebühren von den Rechtsschutzversicherungen erstattet.