Sie haben in Ihrem Land einen Titel gegen eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erwirkt? Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung und Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
Dazu bereiten wir anhand Ihrer Angaben alle erforderlichen Unterlagen auf, legen diese bei Gericht vor und erwirken die Vollstreckungsklausel.
Sobald Ihr Titel durch ein deutsches Gericht anerkannt wurde, übernehmen wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung.
Wir beraten Sie gern zur Zwangsvollstreckung ausländischer Titel. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.