Verkehrsrecht

Unfall? Fahrzeug beschädigt? Verletzt? Wir machen Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall geltend. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln und Bergheim.

Seit Gründung unserer Kanzlei unterstützen wir unsere Mandanten in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Unsere Anwälte nehmen Ihnen im Schadensfall den größten Teil der Arbeit ab – das Gute daran: Die Kosten werden in der Regel durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen.*

Wir übernehmen für Sie die Geltendmachung insbesondere von:

  • Reparaturkosten / Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld

Wir behalten für Sie den Überblick, helfen Ihnen bei der Auswahl von Sachverständigen, Gutachtern und Ärzten und achten auf die schnelle und vollständige Regulierung der bei dem Verkehrsunfall entstandenen Schäden durch die Versicherer (z.B. HUK, AachenMünchener, Allianz, AllSecur, Cosmos, Direct Line, DEVK, Europa, Generali, Kravag, LVM, Provinzial, R+V, VHV, WGV).

Dies auch dann, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat oder in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug (Deutsches Büro Grüne Karte e.V.).

Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach einem Unfall ist insbesondere aufgrund der gängigen Kürzungs- und „Salamitaktik“ der Kfz-Haftpflichtversicherer unerlässlich.

Nach Möglichkeit arbeiten wir mit Ihrer eigenen Versicherung zusammen. Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts unserer Mandanten konnten wir so vielfach vermeiden.

Sie wollen Ansprüche aus einem Unfall geltend machen? Nutzen Sie unsere Online-Unfallregulierung, um uns einfach und schnell alle erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Auch zur Klärung von Ansprüchen aus Teil- oder Vollkaskoversicherungsverträgen stehen wir zur Verfügung.

In unserem Download-Bereich halten wir ein Informationsblatt für Sie bereit, welches Sie umfassend darüber informiert, welche Ansprüche Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Ferner geben wir dort Tipps zur aus rechtlicher Sicht empfehlenswerten Verhaltensweise.

Sie haben eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid („Knöllchen“) wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erhalten? Wir übernehmen Ihre Verteidigung!

Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln und Bergheim – unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie gern. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwältin Cornelia Stetten-Hanisch (Fachanwältin für Verkehrsrecht), Rechtsanwalt Christian Schober, Rechtsanwältin Katharina Breustedt, Rechtsanwalt Christian Stranz

*Voraussetzung ist u.a., dass Ihr Unfallgegner eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Sie kein Verschulden trifft.