Strafrecht

Wenn es für unsere Mandanten eng wird – eines ist sicher, unsere Anwälte sind immer für Sie da! Wir übernehmen die Vertretung Ihres Falles in allen Phasen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens.

Sie haben eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhalten? Wir stehen als Verteidiger bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Strafbefehlsverfahren und gerichtlich anhängigen Straf- und Bußgeldsachen als Verteidiger an Ihrer Seite.

Unsere Rechtsanwälte setzten sich in Ihrem Interesse dafür ein, noch während des polizeilichen und/oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens das Verfahren zu beenden. Ein Gerichtsverfahren konnten wir auf diesem Weg in vielen Fällen vermeiden.

Wir können jederzeit bei den Behörden bzw. Gerichten Akteneinsicht beantragen.

Sie sind Geschädigter? Wir führen für Sie alle Privat- oder Nebenklageverfahren durch und verbinden diese gegebenenfalls mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln und Bergheim – unsere Anwälte für Strafrecht beraten Sie gern. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwältin Cornelia Stetten-Hanisch, Rechtsanwalt Christian Schober, Rechtsanwältin Katharina Breustedt