Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter bei der zeitweisen Überlassung einer Sache gegen Entgelt. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter prüfen wir die wechselseitigen Ansprüche und führen, konsequent und effizient die rechtlichen Schritte durch, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen bzw. durchzusetzen.
Bei Mietverträgen über Immobilien (Grundstück, Haus, Doppelhaus, Ferienhaus, Garage, Gartenhaus etc.) erstreckt sich unsere Prüfung unter anderem auf:
- Abrechnung von Nebenkosten und Betriebskosten
- Anfechtung des Mietvertrages wegen falscher Angaben des Mieters
- Kündigung bei Eigenbedarf durch den Vermieter
- Forderungsbeitreibung
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages (z.B. bei Zahlungsverzug oder nach Abmahnung)
- Hausfriedensbruch
- Hausordnung
- Haustier (generelle Zulässigkeit, Anzahl)
- Kündigungsfrist
- Lärm (z.B. durch Nachbarn, Musik, Kinder, Baustelle)
- Mietpreis (Angemessenheit, Wucher, Indexierung)
- Mieterhöhung (z.B. nach Modernisierung)
- Mietvertrag
- Minderung der Miete (Mängel, z.B. Schimmel, Heizungsausfall)
- Modernisierungsmaßnahme (und anschließender Mieterhöhung)
- Pachtvertrag
- Räumung sog. „Messies“
- Räumung sog. „Mietnomaden“
- Räumung von Wohnraum
- sog. „Berliner“ Räumung
- sog. „kalte“ Räumung
- Zuweisung einer Wohnung
Lässt sich trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung erzielen, übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.
Um böse Überraschungen bereits vor dem Abschluss eines Mietvertrages zu vermeiden, stellen wir Ihnen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln und Bergheim – unsere Anwälte für Mietrecht beraten Sie gern. Sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jörg Ahrens