Baurecht

In diesem Bereich vertreten wir Bauunternehmer wie auch Bauherren und Käufer von Immobilien bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Sie sind Handwerker und Ihr Auftraggeber verweigert die Zahlung? Wir prüfen die Fälligkeit Ihres Vergütungsanspruchs und die Erheblichkeit von Einwendungen Ihres Auftraggebers.

Sie haben ein Haus gebaut oder gekauft? Wir prüfen die Berechtigung von Zurückbehaltungsrechten und Gewährleistungsansprüchen.

Gern prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung, um Sie auf Risiken aufmerksam zu machen.

Unsere Anwälte für Baurecht beraten Sie gern. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jörg Ahrens