Terminvertretung

Als Korrespondenzanwälte übernehmen wir für Sie die Terminvertretung an folgenden Gerichten:

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Landesarbeitsgericht Köln
  • Sozialgericht Köln
  • Verwaltungsgericht Köln
  • Finanzgericht Köln
  • Amtsgericht Leverkusen
  • Amtsgericht Langenfeld
  • Amtsgericht Bergheim
  • Amtsgericht Kerpen
  • Amtsgericht Brühl

Für die Wahrnehmung eines Termins berechnen wir in der Regel im Wege der Gebührenteilung die Hälfte der in dem Verfahren für die Tätigkeit des Hauptbevollmächtigten und des Terminvertreters anfallenden Gebühren.

Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Falls wir für Sie einen Gerichtstermin in Untervollmacht wahrnehmen sollen, können Sie sich – auch sehr kurzfristig – telefonisch mit uns in Verbindung setzen.