Wettbewerbsrecht

Wettbewerb belebt das Geschäft. Was nicht bedeutet, dass Sie alle Handlungen Ihrer Marktbegleiter hinnehmen müssen. Denn das Wettbewerbsrecht legt die allgemein verbindlichen Regeln eines fairen und gerechten Wettbewerbs für Angebot und Bezug von Leistungen eines Unternehmens fest.

Der so aufgebaute Schutz soll nicht nur Sie als Wettbewerber, sondern auch die Verbraucher vor unlauteren Praktiken schützen. Es ist Ihnen als Marktteilnehmer jedoch selbst überlassen, Verstöße von Mitbewerbern gegen das Wettbewerbsrecht zu verfolgen.

Bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen prüfen wir, ob ein Verstoß vorliegt. Im Anschluss führen wir mit Ihnen die – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – sinnvollen Maßnahmen zur unverzüglichen Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes durch. Dazu zählen insbesondere das Verfassen von Abmahnungen und Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz (z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).

Um Sie selbst vor Abmahnungen durch einen Marktbegleiter zu schützen, prüfen wir auf Wunsch alle geplanten Aktionen im Vorfeld auf ihre rechtliche Zulässigkeit.

Auch das Vertragswesen, z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sollte in rechtlich zulässiger Weise gestaltet sein, da nachteilhafte Klauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen können.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir prüfen für Sie, ob die von einem Verband oder Mitbewerber geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden muss. Um zu verhindern, dass ein Wettbewerber eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, hinterlegen wir rechtzeitig Schutzschriften bei den zuständigen Gerichten.

Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten Sie gern. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carl Alexander Barthel