Auch die beste Planung kann nicht vor allen Risiken schützen. Kommt es einmal zum Worst Case, ist es wichtig, einen Partner an der Seite zu haben, der Sie unabhängig und objektiv berät. Wir sind dieser Partner.
Wir unterstützen unsere Mandanten in krisenhaften Situationen, indem wir zunächst mit Ihnen gemeinsam alle Möglichkeiten der Sanierung prüfen. In diesem Prozess wird erörtert, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Schritte veranlasst werden müssen.
Unsere Tätigkeit umfasst auch die Einleitung und Betreuung während eines Insolvenzverfahrens für Verbraucher und das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen. Dazu gehört einerseits die Vertretung in Verfahren über die Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung, aber auch die Verteidigung in insolvenzrechtlichen Strafverfahren.
In vielen Fällen des Insolvenzrechts können Sie bei Gericht Beratungshilfe beanspruchen, was Sie Kostenseitig entlastet. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der nötigen Dokumente.
Neben unserer Vertretung von Schuldnern vertreten wir auch die Interessen von durch eine Insolvenz betroffenen Gläubigeren. Wir übernehmen für Sie die rechtzeitige Forderungsanmeldung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht beraten Sie gern. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Carl Alexander Barthel