Meist werden wir mit bereits geschlossenen Darlehensverträgen oder Kapitalanlageverträgen konfrontiert. Unsere Aufgabe ist es dann, das Kind aus dem Brunnen zu holen.
Die Rechtsprechung erklärt zunehmend Vertragsklausen für unwirksam, welche Darlehensnehmer benachteiligen. Sie möchten einen Darlehensvertrag vorzeitig beendigen, möglichst ohne finanziellen Schaden? Sie möchten prüfen, ob sich die Bank wirklich auf bestimmte Klauseln Ihres Darlehensvertrages berufen kann? Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag eingehend und beraten Sie bei den weiteren Schritten.
Die Bausparkasse hat Ihren Bausparvertrag gekündigt? Wir prüfen, ob dies wirksam war oder ob Ihr Bausparvertrag fortbesteht.
Gern nehmen wir den Ihnen bei Vertragsschluss ausgehändigten Prospekt unter die juristisch Lupe. Außerdem prüfen wir, ob sie bei einer Kapitalanlage ausreichend über Ihre Risiken belehrt wurden oder ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Unsere Anwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beraten Sie gern. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln oder Bergheim. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Olga Moissyn