Haben Sie den Eindruck, die medizinische Behandlung durch Ihren Arzt oder Zahnartz ist nicht einwandfrei verlaufen? Geht es Ihnen trotz eines Eingriffs nicht besser? Oder sogar schlechter?
Wir leiten alle erforderlichen Maßnahmen ein, um festzustellen, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und somit die Arzthaftung greift.
Ist dies der Fall, setzen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt und ggf. der Behandlungseinrichtung (z.B. Krankenhaus) durch:
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Erwerbsschaden
Auch helfen wir Ihnen weiter, sollte Ihnen ein medizinisches Gerät, implantiertes Material oder verordnetes Medikament Schaden zugefügt haben.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch in unseren Büros in Köln und Bergheim – unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Olga Moissyn